Hausordnung und Hinweise für Gäste
Wir bitten unsere Gäste freundlich, den Schlüsselwacht und/oder Eigentümer respektvoll zu behandeln und seine bzw. ihre Regeln zu akzeptieren.
Die in den Reisedokumenten angegebene maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden. Der Schlüsselwacht hat das Recht, zusätzlichen Gästen den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern oder für ihren Aufenthalt zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
Die zusätzlichen Kosten – sofern sie auf dem Voucher angegeben sind – wie Touristensteuer, Reinigungskosten, Bettwäsche oder zu zahlende Kaution sind bei Ankunft vor Ort zu zahlen. Gerne können wir Ihnen einen Wäschewechsel für Bettwäsche, Handtücher etc. bei zum Beispiel längerem Aufenthalt (> 1 Woche) anbieten. Hierfür entstehen die zusätzlichen Kosten je Wäscheset erneut.
Bitte keine Möbel umstellen. Das kann zu unnötigen Schäden und Verschleiß an den Möbelstücken und Fußböden führen. Der Verwalter kann Ihnen zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, wenn die Möbel zurückgestellt werden müssen oder hierdurch ein Schaden verursacht wird.
Öffnen Sie keine Räume oder Schränke, die mit einem Schlüssel verschlossen sind und privaten Zwecken dienen.
Werfen Sie nichts in die Toilette, Badewanne, das Waschbecken oder andere Abflüsse (keine Tampons, Damenbinden, Windeln, Slipeinlagen). Auch dürfen Sie keine umweltschädlichen Putzmittel wie Chlor u. ä., Fette und Essensreste die Abflüsse oder Toiletten hinunterspülen. Das verursacht gravierende Verstopfungen!
Jegliche Form der Überströmung im Bad führt zu Schäden an der Einrichtung und dem Fußboden. Der Gast haftet für sämtliche Schäden. Reparaturkosten werden dem Gast in Rechnung gestellt, auch wenn sie erst nach seiner Abreise anfallen sollten.
Benutzen Sie immer Bettwäsche auf den Betten. Wenn Sie das nicht tun, dann können Ihnen die Reinigungskosten für die Kissen, Decken und Matratzen in Rechnung gestellt werden.
Wenn im Haus ein Kamin oder Holzofen vorhanden ist, dann achten Sie bitte darauf, das Feuer nicht zu kräftig anzuheizen und kein nasses Holz zu benutzen, denn das kann zu Schornsteinbränden führen. Wenn Sie nicht genau wissen, wie man den Kamin benutzt, dann fragen Sie den Verwalter oder Eigentümer. Er ist sicher bereit, Sie hierüber zu informieren. Kaufen Sie das Holz und holen Sie es nicht aus Gärten. Der Verwalter kann Ihnen sagen, wo Sie es bekommen können.
Heiße Töpfe können nicht direkt auf der Spüle oder dem Tisch abgestellt werden. Verwenden Sie hierfür immer einen Untersetzer.
Ohne anders lautende Angabe gilt in dieser Wohnung ein Rauchverbot. Draußen (Balkon, Garten) ist das Rauchen erlaubt. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift droht eine Geldstrafe.
Haustiere sind in der Ferienwohnung verboten. Wir bitte um Ihr Verständnis.
Respektieren Sie den Garten, pflücken Sie keine Blumen und kommen Sie nicht an die Bäume und Pflanzen. Machen Sie kein Feuer! Vermeiden Sie es, mit dem Auto über den Rasen oder durch den Garten zu fahren. Es ist strengstens verboten, Zelte aufzubauen.
Achten Sie darauf, dass Sie andere nicht stören. Halten Sie sich an die Regel, nach 22.00 Uhr die Ruhe der Anwohner zu respektieren.
Wir achten auf die Umwelt und nehmen deshalb (Haus-)Mülltrennung ernst. Restmüll muss in verschlossenen Müllsäcken in den dafür vorgesehenen Müllcontainern entsorgt werden. Das Abstellen voller Müllbeutel auf dem Balkon oder der Terrasse ist strengstens verboten. Glas, Kunststoff, Metall und Papier müssen – falls möglich – von anderen Müllsorten getrennt und in den dafür vorgesehenen Müllcontainern (sofern vorhanden) entsorgt werden.
Jeder Gast hat mit Wasser, Strom, Heizöl und Gas verantwortungsbewusst umzugehen. Herd, Ofen, Licht, Fernseher usw. müssen vor dem Verlassen Ihres Ferienhauses ausgeschaltet werden. Ein übermäßiger Stromverbrauch wird Ihnen bei der Abreise in Rechnung gestellt.
Melden Sie eventuelle Unzulänglichkeiten gleich bei Ankunft und teilen Sie sie innerhalb von 24 Stunden dem Verwalter mit, damit Sie am Ende Ihres Aufenthalts nicht dafür haftbar gemacht werden können. Melden Sie eventuell entstandene Schäden während Ihres Aufenthalts und vor Ihrer Abfahrt, damit der Verwalter das Haus für die nachfolgenden Gäste in Ordnung bringen kann.
Eventuelle Beschwerden müssen Sie sofort (spätestens innerhalb von 24 Stunden) nach Auftreten des Mangels an den Verwalter richten. Wenn der Mangel innerhalb von 24 Stunden nach Meldung nicht vom Verwalter zur Zufriedenheit beseitigt wurde, müssen Sie spätestens innerhalb von 48 Stunden mit uns in Verbindung setzen. Wir werden uns dann um Sie kümmern. Unsere Telefonnummer finden Sie auch Ihrem Voucher.
Wenn ein Mangel nach Absprache mit dem Eigentümer/Verwalter vor Ort nicht zur Zufriedenheit beseitigt werden kann, dann kann der Mieter innerhalb von 30 Tagen nach Rückkehr ausschließlich schriftlich bei uns eine Beschwerde einreichen. Wir werden die Beschwerde dann bearbeiten und, wenn die Beschwerde gerechtfertigt ist, nach einer angemessenen Lösung suchen.